(27.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat den Tennis-Wettkampfsport im Amateurbereich im Freien grundsätzlich ab dem 08.06.2020 freigegeben. Der BTV hält am Start der Übergangssaison ab dem 15.06. aber fest, um den Vereinen genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Aktuell arbeiten das Innenministerium und das Gesundheitsministerium mit Unterstützung der Sportfachverbände an einem „Rahmenhygienekonzept Sport“, in dem u.a. die drängenden Fragen Gastronomie und Sanitärbereich festgelegt werden, an dem sich die Fachverbände dann sportartspezifisch im Rahmen eines eigenen Hygienekonzeptes orientieren können.

Sobald nähere Infos feststehen, geben wir sie umgehend bekannt. Eine positive Nachricht vorab: DIE ÜBERGANGSRUNDE FINDET MIT DOPPEL STATT! Nachdem der Mindestabstand im Doppel während den Ballwechseln nur in seltenen Ausnahmefällen unterschritten wird, kam das Innenministerium zu dem Schluss, dass das Doppel kontaktlos im Rahmen der geltenden Abstandsregeln erfolgt.

Es kann also offiziell ab sofort auch Doppel im Verein gespielt/trainiert werden.

Die Anfahrt zum Spieltag kann mit Personen aus max. 2 Hausständen erfolgen.

Grundsätzlich richtet sich die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ nach den geltenden behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere auch die Gastronomie und den Sanitärbereich. Die Hygiene- und Organisationshinweise des BTV finden Sie weiter unten zum Download.

Mehr Infos/Quelle: https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html



Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?
1. Hygienevorschriften Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge,regelmäßiges Händewaschen etc.).
2. Krankheitssymptome Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:

– Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)

– Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
– Durchfall
– Geruchs- oder Geschmacksverlust
– Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde

3. Anlagennutzung Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum
Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder gastronomisch genutzt werden und ein
Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet.
Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.
4. Räumlichkeiten Tennishallen sowie alle anderen Räume der Clubanlage sind geschlossen und dürfen nicht
betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von
Spielgeräten etc.
5. S piel- und Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos
Trainingsbetrieb erfolgen und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
6. Mindestabstand Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der
Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes, bis die Spieler vor Ihnen
diesen verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.
7. Regenunterbrechung Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln
einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten
direkt zu Ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Maske
mit sich, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.
8. Körperkontakt Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen etc.
9. Kinder und Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern.
Begleitpersonen Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.
10. Infektionsketten Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass
im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie also sicher,
dass Sie bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem Sie in den letzten 14 Tagen
gespielt haben.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und
Verhaltensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen
und im Bedarfsfall (siehe oben) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektionen kommt
und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.

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